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Allgemeine Geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingung Onlineshop
1.0 Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Auf Verbraucher finden diese AGB keine Anwendung. Ein Verkauf an Verbraucher oder außerhalb der EU erfolgt in diesem Webshop nicht.

1.2 Für die Bestellungen über den Webshop gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2.0 Allgemeine Bestimmungen

2.1 Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

2.2 Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. In der Regel liegt die Annahme im Versand der Ware, es sei denn, es erfolgt ausnahmsweise eine Annahme per separater Email.

2.3 Bestellungen des Kunden bleiben zumindest für einen Zeitraum von 14 Tagen verbindlich. Dem Anbieter steht es frei, das Angebot des Kunden auch nur im Hinblick auf einzelne Waren und Bestellgegenstände anzunehmen.

 

3.0 Lieferung

3.1 Lieferungen erfolgen, soweit die Ware nicht abgeholt wird, in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen (spätestens 3 Wochen), soweit die Ware vorrätig ist. Der Kunde kann bei Bestellung im System ersehen, welche Waren voraussichtlich vorrätig sind und welche nicht. Verbindlich ist eine solche Anzeige jedoch nicht und dient lediglich als unverbindlicher Indikator für die wahrscheinliche Lieferfrist. Sofern das Warten auf Einzelbestandteile der Lieferung zu nicht unerheblichen Lieferverzögerungen führen würde ist der Anbieter berechtigt, die Bestellung in mehreren Lieferungen abzuwickeln.

3.2 Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt, sofern der Kunde nicht die Abholung der Waren beim Anbieter wünscht, auf Kosten und Risiko des Kunden. Der Anbieter wird sich bemühen, sinnvolle Transporteinheiten zu wählen und bei größeren Bestellungen die Anlieferung auf Palette zu gewährleisten.

3.3 Für die Transportkosten gilt die im webshop ersichtliche stets aktualisierte Transportkostenliste, die für jede Bestellung Anwendung findet. Dabei ist der Anbieter nach freiem Ermessen, jedoch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden im Hinblick auf schnelle Warenverfügbarkeit einerseits und angemessene Transportkosten im Verhältnis zum Warenwert andererseits, berechtigt, die Anzahl, Art und Umfang der Lieferungen frei zu bestimmen. Etwaige Zölle, Einfuhrabgaben und Versicherungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

4.0 Versand und Gefahrenübergang

4.1 Der Anbieter liefert, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Anbieter die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Beförderer auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass der Anbieter ausnahmsweise die Versandkosten übernommen hat. Sofern der Kunde eine Versicherung der Ware wünscht ist dem Anbieter dies unverzüglich mit oder nach der Bestellung mitzuteilen.

 

5.0 Lieferverzug

5.1 Kann der Anbieter absehen, dass die Ware nicht innerhalb von 3 Wochen geliefert werden kann, so wird er den Besteller per Email davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mittteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen neuen Lieferzeitpunkt nennen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung durch einen in der Nummer 12.0 aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist vereinbart.

5.3 Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn der Anbieter die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten hat und erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

5.4 Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Beginn und Wegfall von Hindernissen der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

 

6.0 Preise

6.1 Die Preise des Anbieters verstehen sich in EURO zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise zzgl. Versandkosten. Für Lieferungen im Inland gelten jedoch die jeweils gültigen Versandpauschalten entspr. der bei Bestellung gültigen Versandkostenliste.

6.2 Bei Export-Lieferungen wird auf Wunsch des Kunden ohne Auswirkungen auf den Gefahrenübergang Hilfestellung bei der logistischen Abwicklung geleistet. Die Frachtkosten werden unabhängig vom Nettowert der Ware in voller Höhe berechnet. Etwaigen weitere Gebühren (soweit gewünscht z.B. Versicherung) und Zoll gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Soweit nicht gesondert vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Warenversand zu versichern.

6.3 Die handelsübliche Verpackung ist bei Inland-Lieferungen mit inbegriffen; zusätzlich gewünschte Transportverpackung im Inland oder Verpackungen für den Export werden zusätzlich berechnet. Eine Rücknahme der Verpackung erfolgt vereinbarungsgemäß nicht. Die fachgerechte Entsorgung bzw. Weiterverwendung besorgt der Besteller.

 

7.0 Zahlungsbedingungen

7.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung (in der Regel zwei Tage nach Rechnungsdatum) ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt vorbehaltlich gesondert vereinbarter abweichender Konditionen.

7.2 Hat der Anbieter unstreitig (teilweise) fehlerhafte Ware geliefert, ist der Besteller dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn nicht von Interesse ist. Im Übrigen kann der Besteller nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.

7.3 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach schriftlicher Mittteilung an den Besteller die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

 

8. Übertragbarkeit von Rechten/Datenverarbeitung

8.1 Rechte aus den Verträgen zwischen Besteller und dem Anbieter bedürfen – soweit sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt – zur Übertragung an Dritte der Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der Besteller darf die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange er zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

 

9.0 Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

9.2 Der Besteller ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verändern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Anbieter rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet die Rechte des Anbieters bei kreditiertem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.

9.3 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

9.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Besteller gestatteten Vermietung von Waren, an denen dem Anbieter Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an den Anbieter ab, der diese Abtretung annimmt.  

9.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für den Anbieter vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.

9.6 Werden die Waren des Anbieters mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde dem Anbieter anteilsmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache im gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Anbieter. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

9.7 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die dem Anbieter abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Besteller den Anbieter unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

 

10.0 Gewährleistung

10.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den Produktbeschreibungen des Anbieters. Falls der Anbieter nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Bestellers zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

10.2 Änderungen in der Konstruktion und/ oder Ausführung, die zur Anpassung an den Stand der Technik erforderlich sind und weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen weder Fehler noch Mängel dar; dies gilt gleichermaßen für handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Maß, Menge und Gewicht, soweit sie im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren liegen.

10.3 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Anbieter ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Anbieters vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

10.4 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach Gefahrenübergang.

10.5 Dem Anbieter ist die Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an den Anbieter zurückzusenden; dieser übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist.

10.6 Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge bessert der Anbieter nach seiner Wahl die beanstandete Ware nach oder liefert einwandfreien Ersatz.

10.7 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Anbieter hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. 

10.8 Die Rücklieferung von Ware zum Zwecke der Begutachtung und/oder Mängelgewährleistung ist stets zuvor mit dem Innendienst des Anbieters abzusprechen und eine Vorgangsnummer zu erfragen.

 

11.0 Sonstige Ansprüche, Haftung

11.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen den Anbieter ausgeschlossen. Der Anbieter haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers

11.2 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Anbieters sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Besteller – außer in den Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

11.3 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

11.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, sonstigen Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

12.0 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausleiben von Zulieferungen von Lieferanten des Anbieters und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 

 

13.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbare Recht

13.1 Sofern sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

13.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand. Dieser auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

13.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.